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Start des Schuljahres 2020/21

10. August 2020 von Redaktion (DB)

Attendorn, 10.08.2020

“Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

ich hoffe, Sie und Ihre Familien haben eine schöne Sommer- und Ferienzeit verbringen können. Hoffentlich konnten Sie ein wenig von dem umsetzen, was Sie sich gewünscht haben.

Liebe Schülerinnen und Schüler, ich freue mich sehr, dass wir uns am Mittwoch wiedersehen und wünsche schon jetzt allen einen guten Start in das neue Schuljahr 2020/21.

Die Verordnungen des Schulministeriums NRW zur Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten vom 3. August 2020 zeigen uns deutlich, dass auch das neue Schuljahr weiterhin von der Corona-Pandemie bestimmt sein wird. Bei unseren Planungen müssen wir die Vorgaben und Hinweise des Ministeriums an die Gegebenheiten und Bedingungen unserer Schule anpassen. Dabei sind viele Absprachen mit unserer Nachbarschule – dem St.-Ursula-Gymnasium – notwendig.

‘Im Schuljahr 2020/2021 soll der Schul- und Unterrichtsbetrieb in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden.’ Daher nehmen wir am Mittwoch, 12.08.2020, um 7.55 Uhr den Schulbetrieb in den Jahrgangstufen 6-10 nach drei Stunden Klassenleitungsunterricht wieder nach geregeltem Stundenplan auf. Der Unterricht wird am Mittwoch für alle Schülerinnen und Schüler nach der 6. Stunde enden.

Die Einschulungsfeiern unserer neuen Fünftklässlerinnen und Fünftklässler werden am Mittwochnachmittag klassenweise nacheinander stattfinden. Genauere Informationen dazu gibt es hier.

Die Klassenleitungen haben Ihnen den neuen Klassenraum Ihres Kindes heute in der begleitenden Mail mitgeteilt.

Bitte besprechen Sie im Vorfeld die folgenden, schon am ersten Schultag unbedingt zu befolgenden Verhaltensregeln mit Ihren Kindern:

  • Der Zugang aller Realschülerinnen und Realschüler zur Schule erfolgt ausschließlich über den Südhof.
  • Der Eingang zu den Räumen des Obergeschosses R204, R205, R206, R207, R208, R209, R210, R211, R212 und R213 erfolgt ausschließlich durch die Forumstür. Durch diese Tür erfolgt dann auch der Ausgang.
  • Der Eingang zu den Räumen des Erdgeschosses R106, R107, R108, R109, R110, R111, R112 und R113 erfolgt ausschließlich durch den Notausgang (unterer Flur/Südhof). Durch diese Tür erfolgt dann auch der Ausgang.
  • Alle Schülerinnen und Schüler desinfizieren oder waschen ihre Hände, nachdem sie das Schulgebäude betreten haben.
    Zur Handdesinfektion stehen Desinfektionsmittelspender an folgenden Orten bereit: unterer Flur/Nähe Raum R109, unterer Flur/Nähe Schülertoiletten, oberer Flur/Nähe Schülertoiletten, Durchgang zum N-Gebäude.
  • Ebenso besteht die Möglichkeit, sich nach Betreten des Klassenraumes unter Beachtung der Regeln zur Händehygiene die Hände zu waschen. In allen Klassenräumen befinden sich Mülleimer mit Deckel, in denen Einmalhandtuchpapier, Papiertaschentücher etc. unverzüglich entsorgt werden.
  • Alle vorgesehenen Unterrichtsräume werden zeitig vor Unterrichtsbeginn geöffnet werden. Alle Schülerinnen und Schüler begeben sich bitte auf direktem Wege – ohne in Handkontakt zu Türgriffen oder Geländern zu kommen – in den neuen Klassenraum und halten sich ansonsten nicht im Schulgebäude auf.
  • Regeln zur Toilettenbenutzung: Sollte sich der Unterrichtsraum Ihres Kindes im Obergeschoss befinden, muss die Schülertoilette im Obergeschoss benutzt werden. Sollte sich der Unterrichtsraum im Erdgeschoss befinden, muss Ihr Kind die Schülertoilette im Erdgeschoss benutzen. Sollte Ihr Kind im N-Gebäude unterrichtet werden, muss die Toilette im Erdgeschoss des N-Gebäudes benutzt werden. In den Pausenzeiten sind zusätzlich die Toiletten auf dem Südhof geöffnet.
  • Wertsachen sollen nicht im Unterrichtsraum verbleiben, da die Räume während der Pausen nicht wie bisher verschlossen, sondern zum unabdingbaren Querlüften geöffnete Fenster und Türen haben werden.
  • Auf dem Schulweg und auf dem gesamten Schulgelände – auch während des Unterrichts – besteht eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes.

Um die Ansteckungsgefahr mit Corona möglichst gering zu halten, ist vom Schulministerium NRW eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes während der gesamten Schulzeit bis zum 31.08.2020 verordnet worden, die an allen weiterführenden und berufsbildenden Schulen umzusetzen ist:

‘An allen weiterführenden und berufsbildenden Schulen besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen ebenfalls eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Sie gilt für die Schülerinnen und Schüler an den vorgenannten Schulen grundsätzlich auch für den Unterrichtsbetrieb auf den festen Sitzplätzen in den Unterrichts- und Kursräumen. (…) Die Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler sind dafür verantwortlich, Mund-Nase-Bedeckungen zu beschaffen. (…) Von den hier insgesamt beschriebenen Regelungen zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen dürfen die Schulen nicht mit eigenen Regelungen abweichen.’

Äußerst wichtig ist es, dass alle Schülerinnen und Schüler den Mund- und Nasenschutz auch im Schülerfahrverkehr – in Bus und Bahn – tragen.

Diese strengen Vorgaben sind sicherlich für alle sehr unangenehm, aber aufgrund der aktuellen Entwicklung des Infektionsgeschehens unbedingt notwendig.

Essen und Trinken werden Ihren Kindern selbstverständlich ermöglicht werden. Die Cafeteria bleibt vorerst komplett geschlossen. Auch der Wasserspender im Forum steht nicht zur Verfügung.

Hilfreich ist es, wenn Ihr Kind Ersatzmasken dabei hat, da damit zu rechnen ist, dass dauerhaftes Tragen der Masken zur Durchfeuchtung führen kann.

Bitte verzichten Sie unbedingt auf das Anfertigen nicht gebräuchlicher ‘Maskenalternativen’, da solche nicht den dringend notwendigen Schutz bieten! Das Tragen solcher Modelle wird nicht erlaubt sein.

Bitte geben Sie Ihrem Kind ein geeignetes Handdesinfektionsmittel (gelförmig oder flüssig, kein Spray!) zur persönlichen Ausstattung mit zur Schule. Bitte besprechen Sie mit Ihrem Kind, sich bei jeder sich bietenden Gelegenheit gründlich die Hände zu waschen und zu desinfizieren.

Bitte schicken Sie Ihr Kind nur vollkommen symptomfrei und gesund zur Schule! Insbesondere bei trockenem Husten, Fieber und Verlust des Geschmacks- und/oder des Geruchssinns soll Ihr Kind nicht zur Schule kommen.

Auch Schnupfen kann nach Aussage des RKI zu den Symptomen einer Covid19-Infektion gehören. Beobachten Sie Ihr Kind im Falle eines Schnupfens 24 Stunden zu Hause und informieren Sie die Schule. Sollten keine weiteren Symptome hinzukommen, dann nimmt Ihr Kind wieder am Unterricht teil.

Schutz von vorerkrankten Schülerinnen und Schülern

‘Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Schul- und Teilnahmepflicht.

Für Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen finden die Bestimmungen über Erkrankungen (§ 43 Absatz 2 SchulG) mit folgender Maßgabe Anwendung: Die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird empfohlen. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen dies schriftlich mit.

Die Eltern müssen zum einen darlegen, dass für die Schülerin oder den Schüler wegen einer Vorerkrankung eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen.

Besucht die Schülerin oder der Schüler die Schule voraussichtlich oder tatsächlich länger als sechs Wochen nicht, soll die Schule ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen. Für die Schülerin oder den Schüler entfällt lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht.

Sie oder er ist weiterhin dazu verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Hierzu gehört auch der Distanzunterricht. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.’
Zitat aus Verordnungen des Schulministeriums NRW zur Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten

Schutz vorerkrankter Angehöriger, die mit Schülerinnen und Schülern in häuslicher Gemeinschaft leben

‘Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Großeltern oder Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine relevante Erkrankung, bei der eine Infektion mit SARS-Cov-2 ein besonders hohes gesundheitliches Risiko darstellt, besteht, sind vorrangig Maßnahmen der Infektionsprävention innerhalb der häuslichen Gemeinschaft zum Schutz dieser Angehörigen zu treffen.

Die Nichtteilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht kann zum Schutz ihrer Angehörigen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt.

Eine Entbindung von der Teilnahme am Präsenzunterricht kommt vor allem dann in Betracht, wenn sich die oder der Angehörige aufgrund des individuellen Verlaufs ihrer oder seiner Vorerkrankung vorübergehend in einem Zustand erhöhter Vulnerabilität (Gefährdung) befindet. Die Verpflichtung der Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme am Distanzunterricht und zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.’
Zitat aus Verordnungen des Schulministeriums NRW zur Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten

Sollten Sie unter eine dieser Regelungen fallen, nehmen Sie bitte zeitnah Kontakt mit uns auf.

Umgang mit Rückkehrern aus Risikogebieten

Sollten Sie sich während der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben, beachten Sie bitte die auf unserer Schulhomepage zu findenden Informationen für Rückkehrer aus Risikogebieten.

Hinweise zur Übermittagsbetreuung

Gemeinsam mit Michaele Frohne, der Leiterin der Übermittagsbetreuung, haben die Schulleitungen der St.-Ursula-Schulen auf der Basis der Verordnungen des Schulministeriums die Rahmenbedingungen unserer Übermittagsbetreuung gesetzt: Schülerinnen und Schüler der Realschule werden in Realschulgruppen im Realschulgebäude betreut werden.

Die einzelnen Gruppen werden zu unterschiedlichen Zeiten jeweils eine Betreuungspause auf dem Südhof verbringen. Für die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums wird ebenso in den Räumen und auf dem Pausengelände des Gymnasiums verfahren. Beide Schulen werden so auch während der Betreuung getrennt.

Die Betreuung wird voraussichtlich am 17. August 2020 beginnen.

Das klingt nun alles sehr formalistisch und dämpft die große Vorfreude vielleicht ein wenig. Trotz aller Einschränkungen und Hürden freuen wir uns sehr, Ihre Kinder am Mittwoch wieder bei uns zu begrüßen!

Wir werden unser Möglichstes tun, hoffen auf viel Verständnis Ihrerseits gerade in den ersten Tagen, bis sich alles ein wenig eingespielt hat, und bauen weiterhin auf Ihre bislang so vielfach gewährte Unterstützung.

Gemeinsam werden wir – Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer – unser Ursulaschiff auf Kurs halten!

Herzliche Grüße
Christiane Eickhoff
Rektorin St.-Ursula-Realschule”

 

Kategorie: Aktuelles

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