
Das NRW-Schulministerium hat die Maskenpflicht in den Schulen wieder eingeführt.Mit der Schulmail vom 1.12.2021 hat das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens ab Donnerstag (02.12.2021) die Maskenpflicht am Sitzplatz wieder eingeführt. Die Coronabetreuungsverordnung wird dementsprechend geändert.
Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.
Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 CoronaBetrVO dürfen nur immunisierte oder getestete Personen an den schulischen Nutzungen in Schulgebäuden teilnehmen. Auch Eltern und Erziehungsberechtigte dürfen die Schulen demnach nur dann betreten, wenn sie immunisiert oder negativ getestet sind und einen entsprechenden Nachweis bei sich führen.
Wir sind davon überzeugt, dass diese Maßnahmen im Sinne aller sind, dienen sie doch dem obersten Ziel, den Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler zu sichern.