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Informationen zur Wiederaufnahme (08.05.2020)

7. Mai 2020 von Redaktion (DB)

 

St. Ursula Schulen Attendorn - Luftbild

Attendorn, 08.05.2020

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

mit der 20. Schulmail  vom 07.05.2020 sind die dringenden Fragen zur weiteren Öffnung von Schulen beantwortet worden.

Durch Anklicken der Überschriften gelangen Sie zu den einzelnen Inhalten.

 

Kurzüberblick über die Inhalte der 20. Schulmail

So soll in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen bis zu den Sommerferien möglichst jede Schülerin und jeder Schüler tageweise die Schule besuchen können. Präsenzunterricht und das Lernen zu Hause bzw. das Lernen auf Distanz sollen dabei abwechseln und eng aufeinander abgestimmt werden.

Ab dem 11. Mai 2020 kommen an den Schulformen der Sekundarstufe I (Hauptschule, Realschule, Sekundarschule) neben der Jahrgangsstufe 10 ein bis zwei weitere Jahrgänge rollierend in die Schule.

Dabei werden seitens des Schulministeriums detaillierte Vorgaben für die Ausweitung des Unterrichts bis zu den Sommerferien gemacht, die Sie auf der Homepage des Ministeriums einsehen können.

Planungsgrundlagen

Die Anforderungen an den Mindestabstand haben uns gezwungen, jede Klasse in drei Lerngruppen einzuteilen.

Vorrang hat zunächst die Durchführung der schriftlichen Prüfungsarbeiten der Jahrgangsstufe 10. Diese werden am 14., 18. und 20. Mai geschrieben.

Für den Präsenzunterricht stehen bei Weitem nicht alle Lehrkräfte zur Verfügung. Ebenso ist die Raumsituation aufgrund der Klassendrittelung sehr begrenzt.

Da der Präsenzunterricht in den kommenden Wochen auch dazu dienen soll, den wichtigen Beziehungskontakt zwischen Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften zu sichern und damit auf die jeweiligen Bedürfnisse der Schülergruppen in den Zeiten von Corona einzugehen, werden wir immer dann, wenn es möglich ist, die Klassenleitungen im Präsenzunterricht der eigenen Klasse einsetzen.

Der Präsenzunterricht soll dazu beitragen, die Möglichkeiten eines Lernens auf Distanz zu verbessern und entsprechende Grundlagen dafür zu optimieren. Immer dann, wenn es möglich ist, wird Präsenzunterricht in den Kernfächern Englisch, Deutsch und Mathematik erteilt werden.

Informationen zum Unterricht der Wochen vom ab 11. Mai - Unterrichtsverteilung

Nach aktuellem Stand werden ab Montag, 11.05.2020, die einzelnen Jahrgangsstufen in folgendem rollierenden Verfahren bis zu den Sommerferien unterrichtet werden.

Unterrichtsinhalte

Der Unterricht wird leider keine Rückkehr zum “Normalbetrieb” sein. Bis zu den Sommerferien wird Vieles weiterhin dem “Lernen auf Distanz” vorbehalten bleiben. Die Lernmaterialien, die aus dem Präsenzunterricht erwachsen und die die Grundlage der nächsten Stunde bilden (Hausaufgaben, Arbeitsblätter, …) werden den Schülerinnen und Schülern jeweils am Unterrichtstag mit nach Hause gegeben.

Anderes Lernmaterial (beispielsweise in digitaler Form) oder Materialien anderer Fächer werden – wie in all den Wochen vorher – jeweils freitags von den Klassenleitungen gesendet werden. Auch die Stundenpläne für die folgende Woche werden den einzelnen Klassen jeweils freitags zugehen.

Hygienekonzept, Pausen- und Wegekonzept, 'Verhaltensregeln für Schülerinnen und Schüler'

Um den wiederbeginnenden Schulbesuch Ihrer Kinder zu ermöglichen, ist auch von unserer Schule auf der Grundlage von ministeriellen Vorgaben ein Pausen- und Wegekonzept sowie ein Hygienekonzept (inkl. Handhygiene, Abstandsregel, Husten- und Niesetikette etc.) erstellt worden. Diese Dokumente sind dem Schreiben, das Sie per Email erhalten, ebenso wie die “Verhaltensregeln für Schülerinnen und Schüler” beigefügt worden.

Schülerinnen und Schüler mit Vorerkrankungen

Der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler ist grundsätzlich verpflichtend, doch sollten Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen haben, entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte.

Insbesondere bei nachfolgenden Vorerkrankungen besteht – unabhängig vom Lebensalter – grundsätzlich ein erhöhtes Risiko für einen schwereren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Corona-Virus (COVID-19):

  • Therapiebedürftige Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. coronare Herzerkrankung, Bluthochdruck)
  • Erkrankungen der Lunge (z.B. COPD, Asthma bronchiale)
  • Chronische Lebererkrankungen
  • Nierenerkrankungen
    Onkologische Erkrankungen
  • Diabetis mellitus
  • Geschwächtes Immunsystem (z.B. auf Grund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison)

Sollte Ihr Kind zur oben benannten Risikogruppe gehören, benachrichtigen Sie bitte unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei Ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden.

In der Folge entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Diesen Schülerinnen und Schülern werden Lernangebote für zu Hause gemacht werden (Lernen auf Distanz).

Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft leben, bei denen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht

In diesem Fall kann auf Antrag der Eltern eine Beurlaubung widerruflich durch die Schulleitung bis längstens zum 31.07.2020 erfolgen. Sie als Eltern können die Beurlaubung jederzeit durch eine schriftliche Erklärung aufheben und Ihr Kind wieder zur Teilnahme am Unterricht verpflichten.

Voraussetzung für eine solche Beurlaubung ist in der Regel jedoch, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt.

Sollten Sie hiervon Gebrauch machen wollen oder müssen, nehmen Sie bitte zeitnah Kontakt mit der Schulleitung auf, damit wir die weiteren Details im Gespräch abklären können.

Informationen zum Umgang mit Schutzmasken

Der Schulträger erwartet, dass Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg und auf dem Schulgelände (insbesondere in der Pause) Schutzmasken (vornehmlich Mund-Nase-Schutz) bzw. sogenannte Community masks tragen, und bittet Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte, Sorge zu tragen, dass Ihre Kinder mit einer ausreichenden Anzahl dieser Masken ausgestattet sind.

Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Schutzmasken haben, wenden Sie sich bitte über das Sekretariat an die Schulleitung.

Schülerfahrverkehr

Die Verkehrsbetriebe weisen ausdrücklich auf die bestehende Mundschutzpflicht und die in Bus und Bahn zu beachtenden Verhaltensregeln hin.

Cafeteria und Wasserspender

Alle Schülerinnen und Schüler sorgen bitte für ausreichende Verpflegung, da die Cafeteria geschlossen sein und der Wasserspender im Forum nicht betriebsbereit sein wird.

Informationen zu schulrechtlichen Änderungen

Der Landtag hat in der vergangenen Woche dem “Bildungssicherungsgesetz” sowie den auf seiner Basis vorgenommenen Änderungen für die verschiedenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen zugestimmt.

Das Gesetz gilt nur für das Schuljahr 2019/2020 und soll einen ordnungsmäßen Abschluss dieses Schuljahres unter den aktuellen Bedingungen der Corona-Pandemie ermöglichen. Im Anhang der 20. Schulmail erhalten Sie detaillierte Informationen zu den schulrechtlichen Änderungen.

Zudem möchte ich Sie auf die so genannte FAQ-Liste mit Antworten auf häufig gestellte Fragen aufmerksam machen. Sie finden diese auf der Internetseite des NRW-Schulministeriums.

Wir verstehen, dass Sie sich Sorgen machen um die Gesundheit Ihrer Kinder. Ich versichere Ihnen, dass von unserer Seite alle vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen geleistet und organisiert wurden. Das Gelingen des Schulstartes hängt jetzt von der Disziplin aller in der Schule anwesenden Personen ab.

Im Interesse Ihres Kindes bitten wir Sie deshalb eindringlich, die “Verhaltensregeln für Schülerinnen und Schüler” mit Ihren Kindern ausführlich zu besprechen.

Bitte schicken Sie Ihr Kind nur vollkommen symptomfrei und gesund zur Schule! Näheres dazu finden Sie in den “Verhaltensregeln für Schülerinnen und Schüler”.

Die Wiederaufnahme des Unterrichts ist keine Rückkehr zur Normalität, sondern für uns alle ein Wagnis. Mit Ihrer Unterstützung hoffen wir darauf, dass uns dieses gelingen wird!

Gehen wir voller Zuversicht gemeinsam diesen Weg!

Freundliche Grüße
Christiane Eickhoff
(Rektorin St.-Ursula-Realschule)

Weitere Meldungen zum Thema:
Aktuelle Infos zum Unterricht (01.05.2020)
Sprechzeiten und weitere Informationen (30.04.2020)
Verhaltensregelen für den Schülerfahrverker (25.04.2020)
Info zum Schulstart Jahrgang 10 (23.04.2020)
Aktuelles zum Schulbetrieb (20.04.2020)
Infos zum Schulbetrieb (Freitag, 17.04.2020)
Infobrief vor den Osterferien (Freitag, 03.04.2020)
Infos zu Prüfungen und Notbetreuung (Freitag, 27.03.2020)
Aktuelles zur Schulschließung (Samstag, 21.03.2020)
Aktuelles zur Schulschließung (Dienstag, 17.03.2020)
Aktuelles zur Schulschließung (Samstag, 14.03.2020)
Coronavirus aktuelle Infos zur Schulschließung (13.03.2020)

Kategorie: Aktuelles

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