In einer Presseerklärung und einem Elternbrief hat das NRW-Bildungsministerium am Freitag (27.03.2020) die neuesten Informationen zu zwei wichtigen Themen zusammen gefasst:
Zentrale Prüfungen
NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: “Die Landesregierung hält die Verschiebung der anstehenden Prüfungen aufgrund der aktuellen Entwicklungen für geboten und angemessen. Wir geben unseren Schülerinnen und Schülern jetzt Planungssicherheit, damit sie sich bestmöglich auf ihre Prüfungen vorbereiten können. Dadurch sorgen wir für faire Bedingungen.”
Und weiter: “Die Prüfungen werden selbstverständlich unter besonderer Berücksichtigung des Infektionsschutzes stattfinden. Die Gesundheit unserer Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler hat für uns oberste Priorität.” […] Auch die Terminierung der Abschlussprüfungen an anderen Schulformen und in anderen Jahrgangsstufen wird angepasst: Der Beginn der Zentralen Prüfungen in Klasse 10 (ZP10) in den Fächern Mathematik, Englisch und Deutsch an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen sowie an bestehenden G9-Gymnasien, Weiterbildungskollegs und in den Schulversuchen Primus- und Gemeinschaftsschule werden in diesem Schuljahr um fünf Tage verschoben. Die Prüfungen beginnen demnach wie die Abiturprüfungen am 12. Mai. […]
Für die Landesregierung ist entscheidend, dass alle schulischen Prüfungen, die in den kommenden Wochen anstehen, selbstverständlich unter strenger Berücksichtigung der Vorgaben des Infektionsschutzes stattfinden.
“Für die Prüfungen werden wir daher selbstverständlich besondere Vorkehrungen treffen, um die Gesundheit der Prüflinge und der betreuenden Lehrkräfte zu schützen. Wir werden hierfür Vorgaben zusammen mit dem Gesundheitsministerium, den Schulträgern und mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Medizin erarbeiten und diese verbindlich festlegen. Die Empfehlungen dieser Fachleute sind die Richtschnur für unser Handeln”, so Ministerin Gebauer abschließend.
(Auszug aus der Pressemitteilung des Ministeriums vom 27.03.2020)
Notbetreuung
Die aktuelle Situation stellt uns alle vor große und noch nie da gewesene Herausforderungen – gerade auch Familien mit Kindern. Alle Menschen in Nordrhein-Westfalen sind aufgerufen, soziale Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren. Infektionsketten, die zu einer weiteren, schnellen Verbreitung des Corona-Virus führen können, müssen unterbrochen werden. Im öffentlichen Raum dürfen nicht mehr als zwei Personen zusammen unterwegs sein, Ausnahmen gelten nur für die eigene Familie.
Die Einstellung des regulären Schulbetriebes, die Beschränkung der Freizeitmöglichkeiten und der Bewegungsfreiheit sind besonders für Kinder und Jugendliche große Einschnitte. Sie verbringen nun viel Zeit zu Hause, ohne die gewohnten Strukturen, Abläufe und Beschäftigungsmöglichkeiten.
In den Schulen findet derzeit nur eine Notbetreuung statt, die seit dem 23.03.2020 auch am Wochenende und in den Osterferien geöffnet bleiben wird. Diese Notbetreuung steht für Kinder bereit, deren Eltern in Bereichen der so genannten “kritischen Infrastruktur” arbeiten. Dazu ist eine Bescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers nötig.
In der Notbetreuung werden Schülerinnen und Schüler bis Klasse 6 in kleinen Gruppen von Lehrerinnen und Lehrern und anderem pädagogischen Personal im Landesdienst der eigenen Schule sowie vom Personal des Ganztagsträgers betreut. In der Notbetreuung findet kein Unterricht statt, sondern werden andere Angebote zur Beschäftigung, nach Möglichkeit auch zur Bewegung der Schülerinnen und Schüler unterbreitet.
Die Notbetreuung ist wichtig, damit Ärztinnen und Ärzte, Krankenschwestern und Krankenpfleger, Personal in der Altenpflege, Lebensmittel-Verkäuferinnen und Verkäufer und andere wichtige Berufsgruppen weiterhin ihrer Arbeit im Interesse der gesamten Gesellschaft nachgehen können.
Ich möchte Sie herzlich bitten, mit diesen Regelungen bewusst und verantwortungsvoll umzugehen. Diesen Appell richte ich auch an alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Wo immer es geht, sollte es Eltern ermöglicht werden, von zu Hause aus zu arbeiten, damit die Kolleginnen und Kollegen in der Notbetreuung nicht überfordert werden. Bitte achten Sie strengstens darauf, dass Ihre Kinder außerhalb der Notbetreuung keine weiteren Kontakte über den eigenen Haushalt hinaus haben. Auch für das Angebot der Notbetreuung gilt: Je effektiver wir Infektionsketten unterbrechen können, desto besser ist es.
Die Organisation der Notbetreuung stellt auch unsere Schulen vor organisatorische Herausforderungen. Alle Kinder und Jugendlichen, alle Lehrkräfte und anderes pädagogisches Personal, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ganztagsträger sollen in der Notbetreuung sichere Bedingungen vorfinden, damit es auch hier möglichst nicht zu weiteren Ansteckungen kommt. Auch deshalb ist ein verantwortungsvoller Umgang mit der Nutzung dieses Angebotes nötig.
Die Schulträger werden die erforderlichen Hygienemaßnahmen ergreifen. Die genutzten Schulräume werden regelmäßig gereinigt.
Ich bin den Lehrkräften und dem Personal der Ganztagsträger und der Betreuungsangebote für den großen Einsatz sehr dankbar!
Und auch Ihnen, liebe Eltern, möchte ich für Ihre Flexibilität und Ihre Bereitschaft, sich auf die für Sie oftmals schwierige Situation einzustellen, herzlich danken.
Und ich möchte Sie auch um Ihr Verständnis bitten, dass wir Maßnahmen und Regelungen ständig prüfen und anpassen müssen. Diese besondere Situation fordert uns alle heraus und wir werden sie nur gemeinsam bewältigen. Wir brauchen Vernunft, Solidarität und Gemeinschaftssinn, um diese Situation zu meistern. Gespräche in der Familie, gegenseitiges Verständnis für die Sorgen und Nöte der Familienmitglieder können helfen, diese Ausnahmesituation zusammen zu bewältigen.
(Elternbrief Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer vom 27.03.2020)
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